§ 6 Nutzung der Mietsache
6.1 Der Vermieter stellt den/die Bungalows am Einzugstag ab 10.00 Uhr zur Verfügung. Der Mieter hat die Vollständigkeit des Inventars zu prüfen und etwaige Fehlbestände unverzüglich dem Vermieter zu melden.
6.2 Die Bungalows dürfen nur mit der entsprechenden Personenanzahl belegt werden. Eine Überbelegung ist nur nach vorheriger Absprache und gegen eine Gebühr von € 10,00 pro Person und Nacht gestattet.
6.3 Der Mieter verpflichtet sich, die Mietsache und die zur gemeinschaftlichen Benutzung bestimmten Räume, Einrichtungen und Anlagen schonend und pfleglich zu behandeln sowie für ausreichende Lüftung und Heizung der ihm überlassenen Räume zu sorgen. Zeigt sich ein nicht nur unwesentlicher Mangel an der Mietsache oder wird eine Vorkehrung zum Schutz der Mietsache oder des Grundstücks gegen eine nicht vorhergesehene Gefahr erforderlich, so hat der Mieter dies dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen. Das gleiche gilt, wenn sich ein Dritter eines Rechts an der Sache berühmt.
6.4 Der Mieter haftet für Schäden, die durch schuldhafte Verletzungen der dem Mieter obliegenden Sorgfalts- und Anzeigepflicht entstehen, besonders wenn technische Anlagen und andere Einrichtungen unsachgemäß behandelt, die überlassenen Räume nur unzureichend gelüftet, beheizt oder gegen Frost geschützt werden. Der Mieter haftet auch für das Verschulden seiner Erfüllungsgehilfen.
6.5 Haustiere sind erlaubt und dem Vermieter anzukündigen.Auf dem Gelände besteht Leihnenpflicht.
6.6 Der/ die Bungalows ist/sind vom Mieter am Auszugstag bis spätestens 11.00 Uhr zu räumen. Zu diesem Zeitpunkt führen die Parteien einen Abnahmetermin durch. Die bei der Abnahme durchzuführende Überprüfung der Mietsache einschließlich des Inventars schließt die spätere Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen des Vermieters wegen Beschädigung durch den Mieter nicht aus.
6.7 Bettwäsche, Handtücher, Geschirrhandtücher und Reinigungsmittel sind mitzubringen, können auch gegen Gebühr ausgeliehen werden
6.8 Der Müll wird getrennt gesammelt und in den Tonnen vor dem Verwaltungsgebäude entsorgt.6.9 Die Bungalows sind besenrein zu verlassen.
6.10 Kosten für Schäden und fehlende Sorgfaltspflicht
Abfall nicht ordnungsgemäß entsorgt € 20,00
Ohne Bettwäsche schlafen Reinigungspauschale € 30,00
Inventarzerstörung Preis für Neuanschaffung
Starke Verschmutzung je nach Zeitaufwand je Std. € 10,00
Verlust des Hausschlüssels € 75,00
7.Gerichtsstand Gerichtsstand ist Eschwege
8.Zahlungsbedingungen
20% der Gesamtsumme sind bei Buchung fällig, der Restbetrag ist spätestens am Anreisetag fällig.
9.Kaution
Dem Vermieter wird vorbehalten eine angemessene Kaution zum Reisepreis zu erheben.